Rechtliche Grundlage:
93. Verordnung der Landesregierung vom 3. November 2020, Zl. 06-ET4-30/1-2020, für
Träger der Ausbildung für Kleinkinderzieherinnen sowie für Tagesmütter und Tagesväter
(Kärntner Ausbildungsträgerverordnung – K-ATVO) , sowie
§ 51a Abs. 3 des Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes – K-KBBG, LGBl.
Nr. 13/2011, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 82/2020
Sollten Sie AUSSCHLIEßLICH das Modul „Rechtliche Grundlagen“ (Gesetze, Fördermodelle und Organisationsstrukturen) benötigen, verwenden Sie bitte folgendes Formular
Hier geht es zu den einzelnen Lehrgängen (bitte anklicken):
Lehrgang Mölltal (Winklern / Obervellach)
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Abgeschlossene Berufsausbildung oder Abschluss einer berufsbildenden
mittleren Schule gem. Schulorganisationsgesetz - Deutschkenntnisse auf Referenzniveau „B2“
- körperliche und geistige Belastbarkeit
- Erste-Hilfe-Kurs (Kindernotfallkurs / 6 Stunden und Erste-Hilfe Grundkurs / 16 Stunden) muss bis zur Abschlussprüfung vorliegen. Beide Kurse dürfen max. 2 Jahre alt sein.
- Strafregisterbescheinigung ohne Eintrag / Vermerk (max. 6 Monate alt)
Positives Auswahlgespräch:
Das Auswahlgespräch ist verpflichtend und findet nach Terminvereinbarung im Beisein von Vertreter*innen der Abt.6 / Land Kärnten statt
Lehrgangsdauer und -inhalte:
Der Lehrgang wird berufsbegleitend angeboten. d.h. ca. 2 Abende unter der Woche jeweils von 17:00-21:00 Uhr sowie an Samstagen von 08:30 bis 15:30 Uhr (laut Stundenplan).
Unsere Lehrgänge sind so gestaltet, dass sie auch den Anforderungen einer eventuellen Bildungskarenz entsprechen:
Bitte klicken Sie hier: AMS / Bildungskarenz
Unterrichtseinheiten:
Präsenzzeit (270 UE / Unterrichtseinheiten)
Praktikum (160 UE / Unterrichtseinheiten)
Das Praktikum im Ausmaß von mindestens 160 Unterrichtseinheiten wird individuell geplant und durchgeführt. Das Praktikum als KKErz kann jedenfalls nur in Einrichtungen absolviert werden, welche über eine aufrechte Bewilligung nach der aktuell gültigen Verordnung
verfügen, bzw. bei Tagesmütter / -väter, welche über eine Trägerorganisation angestellt sind.
Zusätzlich zur Präsenzzeit und dem Praktikum sollten Sie folgenden Stundenaufwand mit einberechnen:
Selbststudium / Peer-Group: 100 UE / Unterrichtseinheiten,
Erstellen einer Facharbeit: 70 UE / Unterrichtseinheiten
Inhaltliche Schwerpunkte des Lehrgangs:
• Die kindliche Entwicklung und entwicklungspsychologische Grundlagen.
• Basiswissen über frühkindliche Bildungsprozesse und deren Prinzipien sowie
deren konstruktive Begleitung.
• Gestaltung von Lernprozessen und Bildungsräumen.
• Das Bild vom Kind
• Grundwissen über professionelles pädagogisches Handeln. (begleitete Partizipation, Ko- Konstruktion, gleichberechtigte Teilhabe, professionelle Responsivität…)
• Grundwissen über die unterschiedlichen Bildungsbereiche
o Sprache und Kommunikation
o Ethik und Gesellschaft
o Bewegung und Gesundheit
o emotionale und soziale Beziehungen
o Ästhetik und Gestaltung
o Natur und Technik
• Gestaltung einer Bildungspartnerschaft mit den Erziehungsberechtigten
• Einbeziehung der Lebenswelt von Kindern in pädagogische Handlungsprozesse
• Ein Grundverständnis von gelebter Integration und Inklusion sowie die
Entwicklung eines wertungsfreien Habitus.
• Verwirklichung und Reflexion des eigenständigen pädagogischen Handelns.
• Die Anwendung einer kindgerechten, gewaltfreien und bildenden Sprache.
• Kennenlernen von pädagogischen Konzepten.
• Intensive Auseinandersetzung mit Transitionen und Handlungsmodellen.
• Einführung in den Bundesländerübergreifenden Bildungsrahmenplan.
Anwesenheit:
mind. 90% Anwesenheit im Lehrgang ist für die Prüfungszulassung erforderlich
Prüfung:
Die Diplom- / Fachprüfung setzt sich aus 2 Teilen zusammen, jeder Teil muss positiv abgeschlossen werden:
1.) schreiben einer Facharbeit
2.) mündliche Abschlussprüfung (Vorstellen der Facharbeit)
Kursgebühr:
Kursgebühr:
€ 2.955,- (inkl. Unterlagen)
€ 95,- Prüfungsgebühr
Fördermöglichkeiten (Auswahl):
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über mögliche Förderungen / Förderrichtlinien der jeweiligen Institution! Wir geben grundsätzlich keine Förderzusage oder -beratung! Dies obliegt der jeweiligen Förderstelle! Wir weisen lediglich auf die wichtigsten Anlaufstellen hin:
Förderungsmöglichkeit des Landes Kärnten
Bitte beachten Sie: Das Ausfüllen der Unterlagen stellt noch keinen Anspruch auf einen Kursplatz dar. Dieser kommt erst zustande, wenn nach einem positiven Erstgespräch keinerlei Einwände bestehen und Sie von uns eine Kursplatzbestätigung erhalten. Erst daraufhin erfolgt die Zusendung der Rechnung!