1. Wie lange dauert die Ausbildung zur Kleinkinderzieher:in?
6 – 7 Monate, wir versuchen auf Feiertags- und Ferientermine Rücksicht zu nehmen!
2. Muss ich während der Ausbildung ein Praktikum machen?
Ja, unbedingt! 120 Stunden in einer Kinderbetreuungseinrichtung oder 60 Stunden in einer Kinderbetreuungseinrichtung und 60 Stunden bei einer Tagesmutter, wenn du Tagesmutter werden möchtest. Wenn du bereits in einer Kinderbetreuungseinrichtung arbeitest, entfallen in der Regel die Praktikumsstunden dort.
3. Gibt es die Begriffe „Kindergartenhelfer:in“ oder „Kindergartenassistent:in“ noch?
Nein, diese Begriffe wurden einheitlich durch den Begriff „Kleinkinderzieher:in“ ersetzt.
4. Warum kostet die Ausbildung bei Herzog Personaltraining mehr als anderswo?
Unsere Ausbildung beinhaltet zusätzlich auch die Ausbildung zur Tagesmutter / zum Tagesvater. Wegen dieser dualen Qualifikation ist auch das Praktikum in beiden Bereichen zu absolvieren.
5. Kann ich das Praktikum schon vor Lehrgangsstart machen?
Leider nein! Um ein Praktikum absolvieren zu können, müssen vorher bestimmte Modul-Inhalte absolviert werden.
6. Kann ich das Praktikum überall machen?
Leider nein! Es muss in einer Kinderbetreuungseinrichtung (Kindergarten, Tagesmutter etc.) absolviert werden. Tagesmütter müssen über einen anerkannten Träger (z. B. Caritas, AVS, Hilfswerk) organisiert sein. Private Tageseltern oder Kinderhotels werden nicht anerkannt.
7. Warum muss plötzlich eine abgeschlossene Ausbildung vorhanden sein?
Diese Regelung wurde vom Land Kärnten (Abteilung 6) im Rahmen der Novelle des K-KBBG beschlossen und betrifft alle Ausbildungsstätten gleichermaßen.
8. Wen betrifft die Regelung mit „Deutsch B2“ eigentlich?
Wenn du Deutsch als Muttersprache sprichst und österreichische Staatsbürger:in bist, betrifft dich diese Regelung nicht.
9. Was bedeutet es, dass Herzog Personaltraining Ö-Cert zertifiziert ist?
Das Ö-Cert ist ein österreichweit anerkanntes Qualitätszertifikat. Unsere Ö-Cert-Zertifizierung garantiert dir einen hohen Qualitätsstandard und Zugang zu Förderungen in allen Bundesländern. Eine Zertifizierung gibt dir außerdem Sicherheit, dass ein klarer Qualitätsrahmen eingehalten wird.
10. Was ist NÖ-Cert – und brauche ich das für eine Förderung in Niederösterreich?
Ja! Für Förderungen in Niederösterreich ist das NÖ-Cert notwendig. Es handelt sich um ein Management-Zertifikat, das auch Grundlage für das Ö-Cert ist. Herzog Personaltraining ist hier gelistet – Förderungen sind somit möglich.
11. Was ist das K-KBBG (Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz)?
Das K-KBBG regelt in Kärnten die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Ausbildungen im Kinderbildungsbereich. Unser Lehrgang ist dort verankert – das ist Voraussetzung für Förderungen durch das Land Kärnten.
12. Gibt es die Möglichkeit zur Ratenzahlung oder Teilzahlung der Kursgebühr?
Ja, es gibt die Möglichkeit zur Ratenzahlung. Dabei entstehen geringe Zuschläge: Bei Zahlung in 3 Raten beträgt der Zuschlag 4 %, bei 6 Raten 5 %. Die letzte Rate muss spätestens zum Kursende beglichen sein.
13. Wird eine Ausbildung zur Kleinkinderzieher:in aus einem anderen Bundesland anerkannt?
Die Inhalte müssen dem K-KBBG entsprechen. Reiche deine Unterlagen bei der Abteilung 11 – Land Kärnten zur Prüfung ein. Wir beraten dich gerne vorab.
14. Wie geht es nach der Einreichung weiter?
Das Land Kärnten kann die Absolvierung eines Zusatzmoduls vorschreiben – meist „Gesetze, Fördermodelle und Organisationsstrukturen“ mit 8 Unterrichtseinheiten. Dieses Modul kann direkt bei uns belegt werden.
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